Orten von Handys
Das Orten von Handys ist eigentlich nichts Neues. Polizei und Sicherheitsdienste nutzen diese Technologie schon seit langem, um bestimmte Mobiltelefone ausfindig zu machen. Neu ist allerdings, dass das Orten von Handys jetzt auch für den Benutzer zu Hause zugänglich werden soll.
Der Ablauf einer Handy-Ortung ist relativ einfach. Die Handy-Sendemasten bilden ein mehr oder minder flächendeckendes Mobilfunknetz, auf das umliegende Handys zugreifen können. Ein Handy baut immer einen Kontakt zum nächstliegenden Sendemast auf. Mit diesem Kontakt, der Position des Sendemastes und der Entfernung zum Handy, kann das Handy lokalisiert werden. Diese Daten werden an den Betreiber des Ortungsportals weitergeleitet, der wiederum den Ortenden per Karte über die Position des Handys informiert. Dabei gilt: je feinmaschiger das Netz der Sendemasten ist, desto genauer können Handys geortet werden.
Das Orten von Handys bringt durchaus einige Vorteile mit sich. So könnte man beispielsweise unter Umständen vermisste oder durch Verletzung beeinträchtigte Personen über ihr Handy orten oder sich selbst in Notfällen orten lassen. Gerade für Eltern soll das Lokalisieren als Sicherheitsmaßnahme sinnvoll sein, um nachvollziehen zu können, wo sich ihr Kind gerade aufhält und warum es noch nicht zu Hause ist. Weiterhin kann man das Orten dazu nutzen, gestohlene oder verloren gegangene Handys wiederzufinden. Und auch größere Unternehmen können von solchen Diensten profitieren, da dies eine leichtere Organisation und Koordination von Mitarbeitern erlaubt.
Leider gibt es aber auch immer wieder Fälle, in denen das Orten von Handys missbraucht wird. Diese Funktion soll nicht dazu dienen, den Lebenspartner permanent zu überwachen. Auch die Kontrolle von Mitarbeitern ist nicht Sinn solcher Softwares. Daher ist zum Orten von Handys auch immer eine Zustimmung des Gegenübers erforderlich; dies kann schriftlich oder als SMS erfolgen. Wird jemand ohne sein Wissen über sein Handy geortet oder wird die Bestätigungs-SMS an den Betreiber unwissentlich von einem Dritten geschrieben, so macht sich dieser strafbar.
